Sind im Falle einer Gewinnausschüttung einer österr GmbH an ihre deutsche Mutter-KG alle Gesellschafter der deutschen KG iSd DBA-Deutschland in Deutschland ansässig, dann ist wohl anlässlich der Gewinnausschüttung die 25%ige Kapitalertragsteuer einzubehalten, doch können dann sämtliche deutsche Gesellschafter durch Einbringung eines Rückzahlungsantrages nach § 240 BAO beim Finanzamt Eisenstadt eine Rückzahlung der die 15%-Grenze des Art 10a DBA-Deutschland übersteigenden Betrages erwirken. (SWI 2000, 293)