Betriebsausgaben, die einem in Österreich ansässigen Künstler aus der Organisation von Konzertauftritten in Deutschland, im Rahmen derer von ihm bezahlte in- und ausländische Künstler beigezogen werden, erwachsen (insb Gagen an die von ihm engagierten in- und ausländischen Künstler, Reisespesen), sind in Österreich deshalb vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, weil gem Art 8 Abs 2 letzter Satz iVm Art 15 DBA-Deutschland die aus den Deutschlandtourneen erzielten Einkünfte aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Der Umstand, dass die diese Einkünfte kürzenden Aufwendungen bei der deutschen Abzugsbesteuerung unberücksichtigt geblieben sind, vermag nicht ihre Abzugsfähigkeit in Österreich zu begründen. (SWI 2000, 291)