Mit BGBl I 2000/29 wurde § 12 Abs 2 UStG um eine Z 4 ergänzt, wonach Reparaturleistungen fiktiv als an den Leasingnehmer ausgeführt gelten. Die Neuregelung, die nach Auffassung von Prodinger ganz offensichtlich grundsätzliche Fehler in sich trage, wird nach Darstellung der Rechtsentwicklung ausführlich diskutiert.
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