Im Beitrag wird der Leistungsaustausch beim „abgetretenen“ Eigentumsvorbehalt und die Steuerpflicht wegen Gutschrifterteilung gemäß § 11 Abs 12 und 14 UStG 1994 erörtert, wobei auch jeweils das Gemeinschaftsrecht und die deutsche Rechtsprechung herangezogen werden.
Gutschrift