BAO: § 48
Wird eine in Irland gelegene Liegenschaft von dem in Österreich ansässigen Eigentümer im Schenkungsweg der ebenfalls in Österreich ansässigen Tochter übertragen, tritt inländische Schenkungssteuerpflicht ein. In die Bemessungsgrundlage ist der gemeine Wert iSd § 10 BewG aufzunehmen. Sollte es durch Erhebung einer irischen Schenkungssteuer zu einer internationalen Doppelbesteuerung kommen, könnte eine Steuerentlastung gem § 48 BAO herbeigeführt werden. (SWI 2000, 243)