Das Urteil des EuGH vom 09.03.2000 hat sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Fachliteratur breiten Widerhall gefunden und wirft zahlreiche Probleme auf. Im Beitrag wird die Thematik behandelt, dass weder das Primär- noch das Sekundärrecht zur Frage der Rückwirkung bei Vorabentscheidungen gemäß Art 234 EGV eine Regelung treffen.
Vorabentscheidung