In verfassungskonformer Auslegung der Gesetzeslage gewährt der VwGH den Kostenersatz auch dann, wenn der Beschwerdeführer vor dem VwGH durch einen Wirtschaftsprüfer (eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) vertreten ist. Der Autor stellt einige Überlegungen zu diesem Beschluss vom 19.10.1999, 99/14/0227, an.
Verfassung