Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist von der Finanzwissenschaft als grundlegendes Ordnungsprinzip („Baugesetz“) der ESt und KSt angelegt worden. Beide Steuern haben sich den Fragen einer dynamischen Weiterentwicklung und Reformanpassung zu stellen. Das Leistungsfähigkeitsprinzip erweist sich als aussagestark: Aktuelle Fragen der Renten- und Pensionsbesteuerung, einer periodenübergreifenden Pensionsglättung und einer Ausdehnung der Steuerbemessungsgrundlage sind mit Hilfe des Leistungsfähigkeitsprinzips ebenso systemkonform zu lösen wie Einzelfragen zB im Zusammenhang mit Liebhaberei, der Einkünftezurechnung und der Einmalerfassung. Eine Rückbesinnung auf Prinzipien fördert systemkonforme Lösungen. „Rechtssicherheit ist Prinzipien- oder Regelsicherheit“ (Tipke,Steuergerechtigkeit in Theorie und Praxis, Köln 1981, 141).