MitBGBl I 2000/29wurde das Umsatzsteuergesetz 1994 abgeändert und für die Abgabe von Speisen und bestimmten Getränken ein 14%iger Umsatzsteuersatz eingeführt.
MitBGBl I 2000/29wurde das Umsatzsteuergesetz 1994 abgeändert und für die Abgabe von Speisen und bestimmten Getränken ein 14%iger Umsatzsteuersatz eingeführt.