Die Quellentheorie spaltet außerbetriebliche Einkunftsquellen in eine steuerbare Fruchtziehung und einen nichtsteuerbaren Stamm. Ein einfaches Beispiel zeigt die daraus resultierenden Abgrenzungsschwierigkeiten. Die Quellentheorie erweist sich in letzter Konseqeunz als unzulänglich: Fruchtziehung und Stamm sind untrennbar verbunden.
Ein Darlehen aus dem Privatvermögen wird vergeben: