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Information des BMF zum Umsatzsteuersatz von 14% (unter Berücksichtigung des nachfolgend abgedruckten Erlasses GZ 09 1030/11-IV/9/2000)

ÖStZ 2000/789ÖStZ 2000, 386 Heft 15 v. 1.8.2000

A. Gastronomische Betriebe

Darunter fallen ua Gasthäuser, Restaurants, Hotels, Pensionen, Buffets, Imbissstuben, Kaffeehäuser, Espressos, Bars, Fastfoodunternehmen, Würstelstände, Kantinen.

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