Stellungnahme zum VwGH -Erkenntnis vom 22.03.2000, 98/13/0168, wonach (auch) im Geltungsbereich des EStG 1972 der Übergangsgewinn „ohne Zusatzanforderungen“ gemäß § 37 begünstigt ist.
Zusatzanforderung
freiwillig
Stellungnahme zum VwGH -Erkenntnis vom 22.03.2000, 98/13/0168, wonach (auch) im Geltungsbereich des EStG 1972 der Übergangsgewinn „ohne Zusatzanforderungen“ gemäß § 37 begünstigt ist.
Zusatzanforderung
freiwillig