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Grenzgängereigenschaft bei Lebensmittelpunkt in der polizeilich als Zweitwohnsitz gemeldeten grenznahen Wohnung (EAS 1618 v 13. 3. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-Deutschland E,VÖStZ 2000/688ÖStZ 2000, 327 Heft 12 v. 15.6.2000

Hat ein StPfl tatsächlich den Lebensmittelpunkt von seinem außerhalb der 30-km-Grenzzone gelegenen Hauptwohnsitz in eine innerhalb der Grenzzone gelegene Wohnung verlegt, so ist damit eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Grenzgängereigenschaft iSd DBA-Deutschland erfüllt. Der Umstand, dass unterlassen wurde, die bisherige polizeiliche Meldung in dieser Wohnung als bloßer Zweitwohnsitz zu korrigieren, kann nicht zur Aberkennung der Grenzgängereigenschaft führen. (SWI 2000, 209)

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