Eine von der österr Tochter-GmbH bezogene Gewinnausschüttung an eine deutsche GmbH & Co KG ist als Einkünfte der hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter zu werten. Sind alle Gesellschafter in Deutschland ansässig, können sie unter Verwendung des Vordrucks ZS-D2 beim FA Eisenstadt eine Herabsetzung der österr KESt von 25% auf 15% im Rückerstattungsweg beantragen. (SWI 2000, 194)
Ausschüttung