EStG 1988: § 30
Verlegt ein österr Staatsbürger nach 10-jährigem Auslandsaufenthalt seinen Wohnsitz nach Österreich zurück und transferiert er aus diesem Anlass sein Wertpapierdepot nach Österreich, wobei er in der Folge einen Teil der Wertpapiere für den Ankauf einer Wohnung veräußert, so ist für die Berechnung der Spekulationsfrist nicht der Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht sondern der Zeitpunkt der tatsächlichen Anschaffung der Wertpapiere maßgebend. (SWI 2000, 196)