Nach Ansicht des Autors ist der vom VwGH in seinem Erkenntnis vom 24.06.1999, 94/15/0185, bzw der vom BMF im Erlass vom 20. 1. 2000 festgestellte Sachverhalt, es sei fremdüblich, dass Pensionszusagen eine Anrechnung der gesetzlichen Pension enthalten, unrichtig und basiere offensichtlich nicht auf Erhebungen im Tatsachenbereich.
Erhebung