Wird eine Privatstiftung auf den Todesfall errichtet oder Vermögen einer bestehenden Privatstiftung auf den Todesfall gewidmet, scheine es sinnvoll, auch die mit dem Vermögen verbundenen Schulden an die Stiftung zu übertragen. Die Autorinnen behandeln die Frage, ob die Mitübertragung von Schulden zu einer fiktiven Zuwendungsbesteuerung gemäß § 27 Abs 1 Z 7 EStGbeim verstorbenen Stifter führt.