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AbgÄG 1998: „Verunglückte“ Abspaltungen nur mehr eingeschränkt steuerpflichtig (Walter, RdW 4/2000, 252)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2000/642ÖStZ 2000, 313 Heft 12 v. 15.6.2000

Abspaltungen, die nicht unter das UmgrStG fallen, führen bei Gesellschaftern, die die Beteiligung an der abspaltenden Körperschaft im Privatvermögen halten, nur mehr nach Maßgabe der §§ 30 und 31 Abs 1 EStG zur Steuerpflicht.

Abspaltung

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