Mit dem StruktAnpG 1996 wurde die in § 17 Abs 3 KStG festgelegte Mindestbesteuerungsgrundlage bei Versicherungsunternehmen ab 1997 von 10% auf 20% erhöht. Der Autor geht der Frage nach, ob diese Sonderbelastung von Versicherungsunternehmen sachlich gerechtfertigt ist, oder - mangels ausreichender Rechtfertigung - gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Mindestbesteuerung