Mit Erkenntnis vom 22.02.2000, 96/14/0038, hat der VwGH die seit Jahren strittige Frage beantwortet, ob bei bestimmten Privatgeschäftsvermittlungstätigkeiten ein Anlaufzeitraum gem §2 Abs 2 der Liebhaberei-Verordnung anzuerkennen ist oder ob von einer zeitlich begrenzten Tätigkeit ausgegangen werden kann und somit ein Anlaufzeitraum zu verneinen ist. Die Autorin befasst sich mit den Hintergründen und dem Inhalt dieses Erkenntnisses.