Das BMF hat am 29.05.2000, unter GZ 09 1030/3-IV/9/00, einen Erlass zu dem ab 1. 6. 2000 geltenden 14%igen Steuersatz für Gastronomieumsätze (Neufassung des § 10 Abs 3 UStG 1994) herausgebracht. Dieser Erlass soll modifiziert werden und in seiner endgültigen Fassung folgende Grundsätze umfassen.