EuGH 06.06.2000, Rs C-35/98 Verkooijen (Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Hoge Raad der Nederlanden)
Art 1 Abs 1 der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. 6. 1988 zur Durchführung von Art 67 des Vertrages steht einer Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats entgegen, die wie die im Ausgangsverfahren fragliche die Gewährung einer Befreiung von der Einkommensteuer auf Dividenden, die an natürliche Personen, die Anteilseigner sind, gezahlt werden, von der Voraussetzung abhängig macht, dass die dividendenauszahlende Gesellschaft ihren Sitz in diesem Mitgliedstaat hat. Insoweit ist es ohne Bedeutung, ob eine solche Steuerbefreiung von einem gewöhnlichen Anteilseigner oder von einem Arbeitnehmer beantragt wird, der die Anteile, für die die Dividenden gezahlt werden, im Rahmen eines Arbeitnehmersparplans hält.