KStG 1988: § 10
Veräußert eine österr Kapitalgesellschaft die Anteile ihrer ausländischen Tochtergesellschaft, steht hiefür nach Maßgabe des § 10 KStG 1988 Steuerfreiheit zu, wenn es sich bei dieser ausländischen Tochtergesellschaft nicht um eine unzureichend besteuerte Basisgesellschaft mit Passiveinkünften iSd § 10 Abs 3 KStG 1988 iVm VO BGBl 1995/57, handelt. Der Umstand, dass die ausländische Tochtergesellschaft Beteiligungen an kleineren österr Kapitalgesellschaften hält, steht als solcher der Steuerfreiheit nicht entgegen. Auch der Umstand, dass in einem Vorjahr die Beteiligungen an den österr Gesellschaften unter Inanspruchnahme des UmgrStG steuerneutral in die in einem DBA-Partnerstaat errichtete Tochtergesellschaft übertragen worden sind, führt nicht zum Verlust der Steuerbefreiung für die Veräußerung der Anteile an der übernehmenden ausländischen Tochtergesellschaft. Es wird jedoch zu prüfen sein, ob die Beteiligungen an den österr Gesellschaften tatsächlich der ausländischen Tochtergesellschaft und nicht weiterhin der inländischen Muttergesellschaft steuerlich zuzurechnen sind. Dies könnte zB der Fall sein, wenn erkennbar wird, dass die Transaktionen zur Vermeidung einer inländischen Veräußerungsgewinnbesteuerung getätigt wurden und die Beteiligungen an den österr Gesellschaften einer ausländischen Briefkasten-Tochtergesellschaft übertragen worden sind, deren Position bloß jener eines Treuhänders vergleichbar ist (§ 24 BAO). (SWI 2000, 147)