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Beschränkte Steuerpflicht für Beratungsleistungen (EAS 1605 v 28. 2. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)AußensteuerrechtÖStZ 2000/582ÖStZ 2000, 283 Heft 10 v. 15.5.2000

EStG 1988: § 98 Z 3, § 99 Abs 1 Z 5

Zahlungen, die an ausländische Konzernunternehmen, die in Ländern ohne DBA errichtet sind, für kaufmännische oder technische Beratungsleistungen an österr Konzerngesellschaften ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte iSd § 29 BAO geleistet werden, unterliegen gem § 98 Z 3 EStG 1988 der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die gem § 99 Abs 1 Z 5 leg cit im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Nach der geltenden Rechtslage besteht für Leistungen anderer Art (zB Garantieleistungen) keine inländische Steuerabzugspflicht. Im Falle von Vermittlungsleistungen wird zu prüfen sein, ob darin keine Leistungskomponenten enthalten sind, die Beratungscharakter haben. Im Zweifel erscheint die Vornahme des Steuerabzugs mit nachträglicher finanzamtlicher Klärung im Wege eines Rückerstattungsverfahrens gem § 240 BAO geboten. (SWI 2000, 148)

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