Vergütungen, die einem deutschen Konzertveranstalter aufgrund eines Vertrages mit einem österr Veranstalter für die Erbringungen bestimmer Ausstattungsleistungen iZm einer inländischen Konzertveranstaltung (Bereitstellung von Licht, Ton, Technik usw) zufließen, sind gem Art 4 DBA-Deutschland von der inländischen Einkommensbesteuerung ausgenommen. Bei Vorliegen einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung kann daher der Steuerabzug gem § 99 EStG 1988 seitens des österr Veranstalters unterbleiben. (SWI 1999, 138)