Die Übertragung von Anteilen an kanadischen Kapitalgesellschaften durch den in Deutschland ansässigen Vater auf seinen in Österreich ansässigen Sohn ist gem Art 5 DBA-Deutschland Erb von der österr Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Werden die Anteile zu Lebzeiten auf den Sohn übertragen und unterliegt dieser Vorgang der deutschen Schenkungsbesteuerung, so kann dieser Vorgang, soweit dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland erforderlich ist, gem § 48 BAO von der österr Schenkungsbesteuerung freigestellt werden. (SWI 1999, 113)