Vergütungen, die von einem österr Konzertveranstalter an einen belgischen Konzertveranstalter für dessen Mitwirkung am Zustandekommen einer inländischen Konzertveranstaltung geleistet werden, unterliegen gem § 99 EStG 1988 dem inländischen Steuerabzug. Der belgische Zahlungsempfänger hat jedoch gem Art 7 DBA-Belgien unter Vorlage einer belgischen Ansässigkeitsbescheinigung Anspruch auf Steuerentlastung in Österreich, uzw auch dann, wenn die belgische Konzertagentur Künstler aus Staaten unter Vertrag nimmt, im Verhältnis zu denen mit Österreich DBA abgeschlossen wurden, die einen dem Art 17 Abs 2 OECD-MA entsprechenden „Künstlerdurchgriff“ vorsehen.