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Umsatzsteuerliche Behandlung von Goldmünzen nach dem Abgabenänderungsgesetz 1998

ErlassrundschauÖStZ 1999, 151 Heft 7 v. 1.4.1999

1. Lieferung von Goldmünzen

Aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 1998 (AbgÄG 1998), BGBl I 1999/28, wurden die Bestimmungen des § 6 Abs 1 Z 8 lit j und k UStG 1994 wie folgt geändert:

§ 6 Abs 1 Z 8 lit j lautet:

„die Umsätze von Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel und die Vermittlung dieser Umsätze;“

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