Großmutterzuschüsse sind in Österreich eine häufig gewählte Form der Eigenkapitalzufuhr bei Konzernen, schließlich ist die Zufuhr von Kapital von der Beteiligungs- bzw Finanzerträge thesaurierenden Gesellschaft an (Groß-)Enkelgesellschaften eine einfachere und ökonomischere Form der Kapitalzufuhr als die mit administrativen Hürden verbundene Zufuhr über mehrere Stufen1)). Die steuerlichen Auswirkungen der Rückführung im Fall einer handelsrechtlichen Erfassung einer Einlage bei der Zwischengesellschaft stehen im Mittelpunkt dieses Beitrages, wobei von einer jeweils 100% Beteiligung ausgegangen wird.