Nach§ 10 Abs 5 Teilstrich 5 EStGdarf für „gebrauchte Wirtschaftsgüter, die von einem Konzernunternehmen innerhalb eines Konzerns im Sinne des§ 15 AktGdes Aktiengesetzes erworben werden“, kein Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden. Die Gleichheitskonformität dieses Ausschlusstatbestandes ist fraglich: Zum einen fehlt es an einer sachlichen Rechtfertigung, warum gerade innerhalb eines Konzerns die Doppelverwertung des Investitionsfreibetrages verhindert werden soll. Zum anderen kann diese Regelung dazu führen, dass überhaupt keinem Steuerpflichtigen der Investitionsfreibetrag zusteht.