Das Verfahren zur Ratifikation des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen („EU-Schiedsübereinkommen“), welches österreichischerseits bereits am 21. Dezember 1995 unterzeichnet worden war, wurde vor kurzem eingeleitet. Das EU-Schiedsübereinkommen sieht vor, dass Verrechnungspreiskonflikte, die von den betroffenen EU-Finanzverwaltungen im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nicht innerhalb einer Frist von zwei Jahren gelöst werden, einem Beratenden Ausschuss übertragen werden, welcher innerhalb von sechs Monaten zum Streitfall Stellung zu nehmen hat. Sofern die Finanzverwaltungen nicht zu einer anders lautenden einvernehmlichen Lösung des Streitfalls gelangen, ist die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses bindend. Die ÖStZ wird über den genauen Inhalt des Übereinkommens näher berichten.