Die deutsche Präsidentschaft hat einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der den Bedenken der Mitgliedstaaten Rechnung tragen soll. Dabei wurde vom ursprünglichen Kommissionsvorschlag insofern abgegangen, als den Mitgliedstaaten bei den Vorsteuerausschlüssen durch die Einräumung von Optionsmöglichkeiten die Beibehaltung ihrer bisherigen Regelungen weitgehend ermöglicht werden soll. Dies betrifft beispielsweise die Einschränkung des Vorsteuerabzugs für PKW, die sowohl für private als auch für unternehmerische Zwecke genutzt werden. Der Vorschlag des Vorsitzes geht nunmehr dahin, einen Vorsteuerabzug in Höhe von maximal 50 % zuzulassen. Entgegen dem Kommissionsvorschlag, der einen Vorsteuerabzug von mindestens 50 % vorsieht, würden nunmehr lediglich die (wenigen) Mitgliedstaaten, die bislang einen vollen Vorsteuerabzug vorsehen, gezwungen werden, ihre Rechtslage zu ändern. Bei ausschließlich unternehmerischer Nutzung des PKW soll den Mitgliedstaaten das Recht zugestanden werden, den vollen Vorsteuerabzug zu gewähren.