Anfang April dJ werden Verhandlungen zum Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Tschechischen Republik aufgenommen, welches an die Stelle des derzeit im Verhältnis zur Tschechischen Republik noch anzuwendenden alten Abkommens mit der CSSR, BGBl 1979/34, treten soll. Das neue DBA soll sich weitgehend am OECD-Konzept orientieren, wobei entsprechend der DBA-Politik gegenüber OECD-Staaten auch der „große“ Auskunftsverkehr im Rahmen der steuerlichen Amtshilfe in Aussicht genommen wird. Die ÖStZ wird zu gegebener Zeit über den Inhalt des neuen Abkommens berichten.