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Gewinnausschüttungen an Kanalinsel-Gesellschaft (EAS 1379 v 22. 12. 1998)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-GroßbritannienÖStZ 1999, 131 Heft 6 v. 15.3.1999

Gewinnausschüttungen einer österr GmbH an ihre zu 99 % beteiligte und auf der Isle of Man errichtete Muttergesellschaft unterliegen der 25%igen KESt, mit dem die von diesen Einkünften zu erhebende österr KSt abgegolten ist. Mangels Anwendbarkeit des DBA-Großbritannien erfolgt keine DBA-mäßige Herabsetzung der KESt auf 5 %. Auch § 94a EStG 1988 ist nicht anwendbar, weil es sich bei der auf der Isle of Man nach dem dort geltenden Gesellschaftsrecht errichteten Kapitalgesellschaft nicht um eine „nach dem Recht des Vereinigten Königreiches“ begründete Gesellschaft iSd der Anlage 2 zu § 94a Abs 1 Z 3 EStG 1988 handelt. (SWI 1999, 44)

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