Die Autoren erblicken in der durch das Budgetbegleitgesetz 1998 geänderten Rechtslage negative Auswirkungen auf die unentgeltliche Übertragung von Unternehmen im Familienverband. Die Beibehaltung der Vorsteuerweiterleitung nach § 12 Abs 15 UStG wäre im Hinblick auf die Vermeidung erheblicher Kostensteigerungen wünschenswert.