Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 27.01.1998, 94/14/0017, dem sogenannten Zwei-Konten-Modell die steuerliche Anerkennung versagt; dies obwohl der BFH erst am 8. 12. 1997 die Grundsätze der Finanzierungsfreiheit und damit indirekt das gegenständliche Modell anerkannte und obwohl auch in der bisherigen österreichischen Judikatur eine ausreichende Untermauerung der steuerlichen Anerkennung gegeben zu sein schien. Der Autor erhebt in seinem Beitrag vehement Widerspruch gegen die dem Anschein nach logische Begründung des VwGH.