Durch das Steuerreformgesetz 2000 (StRefG 2000), BGBl. I Nr. 106/1999 , wird das Entstehen der Gebührenschuld bei Urkundenerrichtung im Ausland gemäß § 16 Abs. 2 Z 1 GebG neu geregelt und die Gebührenbefreiung für Zessionen von Exportforderungen gemäß § 33 TP 21 Abs. 2 Z 4 GebG idF StRefG 2000 erweitert.