Die Neufassung des Lieferortes hat Auswirkungen auf das Reihengeschäft, das Dreiecksgeschäft und den Ausfuhrnachweis im Touristenexport. Beim Tätigkeitsort wurde der Begriff der „Werkleistung“ durch „Arbeiten“ ersetzt. Die gänzliche Zuordnung von Gebäuden zum Unternehmen wird als Regelfall angenommen. Das Vorsteuererstattungsverfahren findet auch in den Fällen des Übergangs der Steuerschuld Anwendung. Bei pauschalierten Landwirten wird bei Umsätzen aus der Be- und Verarbeitung der anzuwendende Durchschnittssatz (Vorsteuern) auf 6 % angehoben. Hinsichtlich des Überschreitens der Lieferschwelle und der Erwerbsschwelle ist eine neue Ermittlungsmethode anzuwenden.