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Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a und § 108b EStG 1988 (zum StRefG 2000)

ÖStZ 1999, 667 Heft 24 v. 15.12.1999

Für Beiträge zu Pensionszusatzversicherungen, zu Pensionskassen, zur freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung und bei Erwerb von Anteilen an prämienbegünstigten Investmentfonds wird eine Prämienbegünstigung geschaffen. Die Prämienbegünstigung ist dem Bausparen nachgebildet. Die begünstigte Bemessungsgrundlage beträgt maximal 1.000 Euro.

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