Durch das StRefG 2000 werden die Bestimmungen betreffend den Lehrlingsfreibetrag (LFB) in § 124b Z 31 EStG 1988 neu geregelt (drei Teilbeträge zu je S 20.000). Die Neuregelung ist ab 1. Jänner 2000 und für Lehrverhältnisse anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben.