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Einführung eines Bildungsfreibetrages (BFB) gemäß § 4 Abs. 4 Z 8 EStG 1988 idF StRefG 2000

ÖStZ 1999, 651 Heft 24 v. 15.12.1999

Durch das StRefG 2000 wird mit Wirksamkeit ab der Veranlagung für 2000 in § 4 Abs. 4 Z 8 EStG 1988 ein Bildungsfreibetrag (BFB) als fiktive Betriebsausgabe eingeführt. Der BFB beträgt höchstens 9% der vom Steuerpflichtigen selbst getragenen, von Bildungseinrichtungen in Rechnung gestellten Bildungsaufwendungen. Spätere Vergütungen von Bildungsaufwendungen, für die ein BFB in Anspruch genommen worden ist, führen zu einer Nachversteuerung des BFB.

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