Durch die Steuerreform 2000 wird die Möglichkeit der Geltendmachung einer fiktiven Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses als Betriebsausgabe geschaffen (§ 11 EStG 1988). Gleichzeitig wird die geltend gemachte Betriebsausgabe als Sondergewinn des Kapitaleigners endbesteuert.