Mit Entscheidung vom 1. 10. 1999, G 6/99-9 ua, hat der VfGH in § 18 Abs 2 Z 3 KVG die Wortfolge "bedingte oder" aufgehoben und damit die umstrittene BUSt-Pflicht für aufschiebend bedingte Anschaffungsgeschäfte wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz beseitigt. Die Aufhebung tritt mit 30. 6. 2000 in Kraft. Da die BUSt aufgrund der Steuerreform 2000 ohnedies mit 30. 9. 2000 (bzw - falls der Bundesminister für Finanzen von seiner in § 38 Abs 3a KVG idF gem SteuerreformG 2000 eingeräumten Ermächtigung auf Verschiebung dieses Termins um bis zu ein Jahr Gebrauch macht - spätestens mit 30. 9. 2001) ausläuft, kommt dieser Entscheidung praktisch nur mehr eine sehr eingeschränkte Bedeutung zu.