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VfGH prüft Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der verschmelzungsbedingten Firmenwertabschreibung für "Alt-Verschmelzungen“

Die erste Seite aktuellÖStZ 1999, 645 Heft 24 v. 15.12.1999

Die verschmelzungsbedingte Firmenwertabschreibung gem § 3 Abs 2 Z 2 UmgrStG aF wurde bekanntlich durch das StruktAnpG 1996 mit Wirkung ab 1997 aufgehoben. Gem Z 4 lit a 3. Teil des UmgrStG sind von der Streichung der Firmenwertabschreibung ab 1997 auch "Alt-Verschmelzungen", also vor dem StruktAnpG 1996 durchgeführte Verschmelzungen, betroffen.

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