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Zinsenersparnis bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ab 2000

Die erste Seite aktuellÖStZ 1999, 645 Heft 24 v. 15.12.1999

Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. 12. 1999 enden, mit 4,5 % anzusetzen. Die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer haben keinen Einfluss auf das Ausmaß des Sachbezuges. Die Zinsenersparnis ist mit 4,5 % des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) zu berechnen. Die Zinsenersparnis ist ein sonstiger Bezug iSd § 67 Abs 1 und 2 des EStG 1988. Für Zinsenersparnisse aus Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen bis zu insgesamt 100.000 S ist kein Sachbezug anzusetzen. Übersteigen Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 100.000 S, ist ein Sachbezug nur vom übersteigenden Betrag zu ermitteln.

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