Nach Angaben der Bundesregierung werden in den kommenden Jahren geschätzte 30.000 bis 50.000 Betriebe von der nächsten Unternehmensgeneration übernommen werden1)). Im Zuge der Steuerreform 2000 wurde aus Gründen der Substanzerhaltung und Sicherung der Arbeitsplätze in diesen Betrieben im Gesetz verankert, dass bei der Übergabe unter bestimmten Voraussetzungen keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr anfällt. Zu diesem Zweck wurde ein Freibetrag von 5 Mio S pro Betrieb eingeführt.