Zahlt der Autor einem Verlag für die Veröffentlichung seines Werkes eine Druckbeihilfe und gewährt der Verlag bei Erreichen eines bestimmten Buchabsatzes die Druckbeihilfe zurück, dann ist es nach Ansicht des BFH ohne Bedeutung, ob die Rückzahlung aufschiebend oder auflösend bedingt vereinbart wird. Droht dem Verlag die Rückzahlung, so sei generell eine Rückstellung zu bilden. Dieser Ansatz einer Rückstellung für geminderte künftige Gewinne überzeugt den Autor nicht.