Der VwGH erlaubt nach dem Erkenntnis vom 27. 8. 1998, 96/13/0165, eine Einzelwertberichtigung von verschiedenen Forderungen bei tatsächlich gleichartigem Sachverhalt im Wege der Schätzung. Der Artikel setzt sich mit diesem Erkenntnis und mit mehreren dazu geäußerten Literaturmeinungen auseinander.