An einem konkreten Beispiel wird gezeigt, wie die Individualpauschalierung, eine Maßnahme, die zu einer durchaus wünschenswerten Verwaltungsvereinfachung führe, auch eine nicht unbeträchtliche Steuerersparnis bringen könne. Vor allem die Ermittlung der durchschnittlichen Betriebsausgaben ist dabei von besonderer Bedeutung.