Der Beitrag befasst sich mit der Auffassung des BFH, wonach die Veräußerung einer Beteiligung im Privatvermögen auch dann steuerpflichtig sein kann, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des fünfjährigen Beobachtungszeitraumes vorübergehend überhaupt nicht an der Kapitalgesellschaft beteiligt war.